AGB

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben 
genannten Hebamme.
Terminverlegung: Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen 
wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell 
wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung: Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen 
Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine 
Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt 
hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet 
nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Das gleiche gilt für die Behandlung durch eine andere Hebamme,die in Falle meiner Abwesenheit von 
Ihnen konsultiert wird.
Privatrechnungen: Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der 
vereinbarten Fristen zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder 
die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 GBG). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten 
Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe 
erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten 
großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 
EUR berechnet.